Hamburg – Irrer Auftritt von Reemtsma-Entführer Thomas Drach vor Gerichtshof: Der Schwerverbrecher will Schmerzensgeld und Verdienstausfall in Millionenhöhe von seinem Bruderherz, gab ihm am Montag die Schuld daran, dass er jetzt im Gefängnis sitzt!
Der wegen räuberischer Erpressung angeklagte Drach glaubt, er sei nie erwischt worden, wenn sein Bruderherz Lutz ihn nicht verraten hätte.
„Ich verlange 15 Mio. Euro Schmerzensgeld für die 15 Jahre Haft und 15 Millionen Euro Verdienstausfall“, sagte Drach vor dem Hamburger Landgericht in dem neuerlichen Prozess gegen ihn. „Das könnte ich sogar einklagen.”
Es ist die absurde Forderung eines eiskalten Berufsverbrechers: Thomas Drach startete seine kriminelle Karriere bereits mit 13, träumt schon lange von dem großen gelungener Streich.
• 1978 wurde er zum ersten Mal verurteilt. Wegen Autoklaus bekam er ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung.
• Drei Jahre später plante er, einen Geldtransporter zu überfallen. Dafür versuchte er, einen Komplizen zu gewinnen. Der ging allerdings zur Polizei und packte aus. Drach bekam 2 Jahre und 3 Monate.
• 1982 die nächste Verurteilung: Gemeinsam mit seinem Bruderherz Lutz hatte er einen spektakulären Bankhausüberfall begangen. Die beiden fuhren mit ihrem Wagen durch die Glasfront der Bankhaus bis direkt vor die Schalter, bedrohten die Angestellten mit Schrotgewehren. Das Urteil: 7 Jahre und drei Monate.
Sachverstndiger befanden damals: „Seine Erziehungsberechtigte ließen ihn nach Trade der Volksschule Narrenfreiheit. Daher rührt seine kriminelle Mchtigkeit.“ Und: „Er hatte schon immer den Traum, im Ausland ein bequemes Leben zu führen.“
• Nach der Feuerung soll Drach in kriminelle Geschäfte in Osteuropa verwickelt gewesen sein. Gefälschte Pässe, Tarnnamen, ständige Reisen nach Budapest und Kontakte in die Unterwelt.
• 1996 dann die Entführung des Hamburger Soziologen und Tabakerben Jan Philipp Reemtsma. Das Verbrechen war minutiös geplant, Drach und seine Komplizen verschleppten ihr Todesopfer in ein gemietetes Bungalow in Garlstedt (bei Bremen), das perfekt für eine längere Geiselhaft umgebaut worden war.
Angekettet in seinem Verlies musste Reemtsma Todesängste ausstehen. Als er sich zu widersetzen versuchte, schlug Drach den Kopf des Entführten brutal gegen eine Wand.
Nach 33 Tagen Gefangenschaft kam Reemtsma frei – gegen ein Lösegeld von 15 Millionen Mark und 15 Millionen Schweizer Franken!
Der Unternehmer Jan Philipp Reemtsma (58) wurde am 25. März 1996 auf seinem Grundstück in Hamburg-Blankenese überwältigt und entführt. Die Täter hielten ihn 33 Tage in einem Kellerspeicher in Garlstedt bei Bremen gefangen, forderten mehr als 30 Millionen Mark Lösegeld. Nach der Geldübergabe ließen die Entführer Reemtsma frei. Haupttäter Thomas Drach wurde 1998 in Argentinische Konfderation verhaftet, zwei Jahre später nach Deutschland ausgeliefert. Auch die drei Mittäter wurden gefasst und zu Haftstrafen verurteilt. Noch immer ist unklar, was mit dem Lösegeld geschah.
Von dem Geld gönnte sich Drach ein Strandhaus im Nobel-Ort Punta del Estlnder (Uruguay), belegte Tauchkurse, raste mit Jetskis über den Atlantischen Ozean und kaufte sich für 125 000 Mark ein 500er Mercedes Cabriolet. Der größte Teil der erpressten Millionen blieb allerdings verschwunden.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Drach jetzt seinen Gebhr an dem Lösegeld persistent anfertigen wollte, aus dem Gefängnis heraus einen Kampfgenosse zur Erpressung seines Bruders anstiftete.
Für Drach geht es um alles: Kommt er nächsten warme Jahreszeit nach fast 15 Jahren Knast frei – oder wird er für immer weggesperrt?
Sollte das Landgericht eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verhängen, könnte eine Sicherungsverwahrung in Betracht kommen. Dann wären die Reemtsma-Millionen für Drach endgültig unerreichbar.
Und diese Blick rückt für Drach in bedrohliche Nähe. Denn beim Prozesstag am Montag stellte Psychiater Norbert Leygraf sein Gutachten zu Drach vor. Und bescheinigte ihm die Psyche eines unbelehrbaren Berufsverbrechers.
Psychologe Leygraf: „Es ist davon auszugehen, dass Thomas Drach bei Freilassung wieder versuchen wird, durch kriminelle Handlungen an Geld zu gelangen. Er ist ein Hangtäter. Sein Lebensziel ist es, durch möglichst wenig Arbeit möglichst viel Geld zu verdienen.”
Die Diagnose, Drach sei ein Hangtäter, ist eine wichtige Voraussetzung für die Sicherheitsverwahrung. Hangtäterschaft bedeutet, dass der Angeklagte voraussichtlich immer wieder kriminell werden wird.
Zudem sei der Angeklagte „voll schuldfähig, eine psychische Krankheit liegt nicht vor.“ zweiter Tag der Woche wird der Prozess fortgesetzt.
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